+++PRESSEMITTEILUNG+++

Udo Stein MdL: Kein Platz für freilebende Wölfe in der dichtbesiedelten Kulturlandschaft Baden-Württemberg

Stuttgart. Eine zeitnahe Änderung des Jagdrechtes zur Bejagung der zunehmenden Wolfspopulation in Baden-Württemberg sowie den vollumfänglichen Ausgleich von Schäden, die durch Wölfe verursacht werden, forderte der AfD-Landtagsabgeordnete Udo Stein in der heutigen Debatte des Landtags. Der bisherige Antrag des Angeordneten Udo Stein zur Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht zum kontrollierten Abschuss von Problemwölfen und nichtvertretbaren Beständen war bereits im November 2017 von der Landesregierung abgelehnt worden.

Mit Verweis auf die dichtbesiedelte Kulturlandschaft Baden-Württemberg mit ihrer traditionellen Schafhaltung erneuerte Udo Stein sein Ansinnen, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. „Der Wolf soll dort sein Habitat haben, wo genug Platz ist“, so der AfD-Landtagsabgeordnete. „Dies ist in Baden-Württemberg definitiv nicht der Fall!“

Wölfe sind keineswegs vom Aussterben bedroht

Der Abgeordnete gab die aktuellen Bestandszahlen an Wölfen in der Europäischen Union sowie den einzelnen Bundesländern bekannt und wies darauf hin, dass es sich beim Wolf – anders als in der Öffentlichkeit häufig dargestellt – keineswegs um eine Tierart handelt, die vom Aussterben bedroht ist. „Die EU-Länder Finnland, Schweden, Frankreich, Spanien, Italien, Rumänien, Kroatien und Slowakei haben die Bejagung des Wolfes bereits längst gesetzlich selbst geregelt“, so Udo Stein. „Es gibt keinen Grund, dies nicht auf Baden-Württemberg auszudehnen.“

Zwar bestünde sachthematisch Konsens zwischen AfD, CDU und FDP, doch schon der Titel zur heutigen von der CDU beantragten Debatte lasse zweifelsfrei erahnen, dass die Landesregierung von Baden-Württemberg nur untätig im Fahrwasser der Europäischen Union hinterherschwimmt. „Die Landesregierung beweist einmal mehr ihre Hörigkeit gegenüber der EU und ihre Zögerlichkeit bei der Lösung akuter Probleme. Daher war die ganze Debatte wieder einmal nur heiße Luft!“

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