Kritik am Ablauf und Ausgang des Petitionsverfahrens „Windkraft Rosenberg-Süd / Ostalb“
AfD verurteilt die ohne Beschlussempfehlung erfolgte Übergabe des Petitionsverfahrens an Landtag und Landesregierung und unterstützt die Ziele der Bürgerinitiative zur Verhinderung der Windindustrieanlagen
Udo Stein, Sprecher des AfD-Kreisverbands Schwäbisch Hall / Hohenlohe und Vorsitzender des Arbeitskreises „Ländlicher Raum und Verbraucherschutz“ der AfD-Landtagsfraktion verurteilt in seiner Eigenschaft als Mitglied des Petitionsausschusses das jetzt zu Ende gegangene Petitionsverfahren „Windkraft Rosenberg-Süd“, das ohne Entscheidung über Annahme oder Ablehnung der Petition und damit ohne Beschlussempfehlung an den Landtag und an die Landesregierung zur abschließenden Entscheidung geleitet wurde. Die Petition war von Mitgliedern der Bürgerinitiative „Windkraft mit Vernunft“ eingereicht worden. Sie richtet sich gegen den Bau von ursprünglich drei geplanten und bis zu 230 m hoch werdenden Windkraftanlagen. In der Planungsphase hat der Projektierer EnBW die Anzahl der WKAs zunächst auf zwei WKAs reduziert.
Hauptkritikpunkt ist die seiner Meinung nach im Petitionsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der „Blockparteien“ und gegen die Stimmen der AfD erfolgte Übergabe der Petition an Landtag und Landesregierung ohne Beschlussempfehlung, obwohl der Fall nach intensiven Vorberatungen und einem Vor-Ort-Termin entscheidungsreif gewesen sei. Diese Vorgehensweise sei in der jüngeren Geschichte des Petitionsausschusses beispiellos. Damit habe der Petitionsausschuss seiner ureigenen Aufgabenstellung unter Federführung von Grünen und CDU eklatant widersprochen, denn seine Hauptaufgabe sei es, den in der Petition von den Pedenten zur Entscheidung vorgelegten, von Behörden zuvor zum Nachteil der Bürger entschiedenen Sachverhalt auf Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen und bis zur Entscheidungsreife zu beraten, zu einer Entscheidung zu kommen und darauf basierend eine an den Landtag (Voll-Plenum) gerichtete Beschlussfassung weiterzuleiten, die Grundlage sei für die endgültige Entscheidung im Plenum.
Mit der jetzt mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD gewählten Vorgehensweise werde der Windkraft-Lobby weiterer Einfluss eingeräumt, denn es sei kaum vorstellbar, dass die mit der komplexen Materie wenig vertrauten, nicht dem Petitionsausschuss angehörenden und daher mit dem im Ausschuss recherchierten Sachstand nicht vertrauten Mitglieder der Landesregierung und des Landtags Zeit finden, vor der entscheidenden Abstimmung im Landtag sich auch nur annähernd objektive Kenntnisse über den zu entscheidenden Sachverhalt zu verschaffen.
Daneben stellt Stein als für den „Ländlicher Raum“ zuständiger Sprecher der AfD-Landtagsfraktion fest, daß im Raum Ellwangen / Ostalb der Windkraft angesichts der Vielzahl der dort schon an raumbedeutsamer und landschaftssensibler Stelle in unmittelbarer Nachbarschaft zu Bürgern bestehenden, im Bau befindlichen und genehmigten Windindustrieanlagen der Windkraft bereits in erheblichem Umfang „substantieller Raum“ – den rechtlichen Vorgaben entsprechend – eingeräumt worden sei. Es wäre vorrangige Aufgabe des Petitionsausschusses gewesen, diese Frage umfassend zu beleuchten.
Im übrigen bezweifelt Stein die Rechtmäßigkeit des Verfahrens, denn der Landrat des Ostalbkreises sei bei seiner Genehmigung befangen gewesen, da er einerseits als Chef der Genehmigungsbehörde (Landratsamt) und andererseits als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender und Interessenvertreter einer zum Konzernkreis der EnBW gehörenden und auf der Ostalb geschäftlich im Sektor „Energie / Windkraft“ tätigen Tochtergesellschaft faktisch gleichzeitig auf beiden Seiten des Tisches gesessen sei, und zwar einmal als Antragsteller (stv Aufsichtsratsmitglied) und das andere Mal als Genehmigender (Landrat) seines eigenen bzw. des Windkraft-Bauantrags der von ihm vertretenen EnBW-Tochtergesellschaft.
Die von Innenminister Strobl / CDU diesbezüglich auf eine Große Anfrage der AfD gegebene Antwort, wonach alles „mit rechten Dingen“ zugegangen sei, bezeichnet Stein als nicht ernst zu nehmende „Lachplatte“. Er bezeichnet die dort zutage getretenen rechtlichen Abläufe als „Ellwanger Landrecht“ und empfiehlt dem Innenminister noch einmal die Teilnahme an einigen Vorlesungen „Öffentliches Recht“ im Grundstudium der juristischen Fakultät der Uni Heidelberg teilzunehmen, um auf den neuesten Stand zu kommen.
Weitere Kritik übt Stein daran, daß nach wie vor ein in Vorjahren wegen erheblicher Rechtsfehler vom Regierungspräsidium Stuttgart abgelehnter, nach wie vor nicht rechtskräftiger Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Ellwangen trotz vorheriger Ablehnung nunmehr „flugs“ durch eine „Genehmigungsfiktion“ Rechtskraft erlangt habe, um die notwendige Voraussetzung für den Ausweis weiterer Windvorranggebiete zu schaffen. Seiner Ansicht nach könne ein von Rechtsbrüchen durchsetzter Flächennutzungsplan nicht durch das absichtliche Schweigen und Aussitzen einer Behörde über eine rechtlich unzulässige „Genehmigungsfiktion“ Rechtskraft erlangen. Dieser als Rechtsbeugung anzusehende, beispiellose Vorgang zeige einmal mehr, in welchem fortgeschrittenen Stadium der Einfluss der Windkraft-Lobby auf Verfahrensabläufe der Behörden auf der Ostalb sei.
Abschließend empfiehlt Stein den vor Ort betroffenen Bürgern, den Protest gegen weitere Windkraft-Inflationierung in der Region Ostalb zu forcieren und ggfs den Klageweg zu beschreiten, um doch noch zum Recht zu kommen.
Dein Kommentar
Want to join the discussion?Feel free to contribute!