Corona-Maßnahmen zum Teil verfassungswidrig!
Einschränkung der Grundrechte – Kontaktverbot und die GroKo kann so viele Kredite aufnehmen wie sie möchte – das Parlament muss nicht mehr gefragt werden. Nur die AfD hat im Bundestag nicht für die unkontrollierte Aussetzung des § 115 des Grundgesetzes gestimmt.
Richtig so! Denn längst nicht alles, was jetzt in der Corona-Krise von der Regierung angeordnet wird, ist überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar. Das sagt Andrea Edenharter. Sie ist Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Religionsverfassungsrecht. Ihr Ansatz: Das Infektionsschutzgesetz, das den Behörden weitgehende Kompetenzen gibt, lässt sich nur auf erkrankte Menschen anwenden, nicht aber pauschal um die Grundrechte von 82 Millionen Bürgern einzuschränken.
Auch könne nicht auf Grundlage des Gesetzes eine Kontaktsperre für alle Deutschen verhängt werden. Das ginge nur räumlich und zeitlich eng begrenzt. Nach dem Infektionsschutzgesetz könnte zwar das Betreten bestimmter Orte untersagt werden – allerdings nur „bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind”. Edenharter argumentiert, dass „Schutzmaßnahmen“ wie Impfungen ja noch gar nicht existieren und bezweifelt die Anwendbarkeit dieses Passus.
Die Professorin hätte sich gewünscht, dass der Bundestag – ähnlich schnell wie die Hilfspakte für die Wirtschaft – per Gesetz klare Grundlagen für die Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus geschaffen hätte. Möglich wäre das allemal gewesen. So handelt unsere Regierung in Teilen verfassungswidrig und schädigt damit das Vertrauen in Rechtsstaat und Demokratie.
Wir bitten Sie: Befolgen Sie alle Regeln und helfen Sie mit, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Wir würden aber von einer verantwortungsvoll handelnden Regierung wünschen, dass sie gerade in einer Notsituation streng nach unserer Verfassung handelt.
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