Immunitätsausweis: Nein zur Impfpflicht!
Mit dem Vorstoß zum „Immunitätsausweis“ unternimmt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einen weiteren Übergriff auf die Freiheitsrechte der Bürger und die informationelle Selbstbestimmung. Damit droht eine Zwei-Klassen-Gesellschaft, in der die Wahrnehmung zentraler Grundrechte an die vorbehaltlose Preisgabe persönlicher Daten geknüpft ist. Durch den Zwang, für volle gesellschaftliche Teilhabe eine Immunisierung durch Impfung oder überstandene Krankheit nachzuweisen, wird zudem faktisch eine Impfpflicht durch die Hintertüre eingeführt.
Seit Wochen schon werden alle kritischen Stimmen gegen die Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 im wahrsten Sinne des Wortes ausgeschaltet. Das vorgesehene Gesetz würde auch bedeuten, dass die bisherigen Maßnahmen zur Einschränkung der Bewegungs- und Versammlungsfreiheit bis zur „Entdeckung“ eines Impfstoffes weitergeführt werden könnten.
Mal abgesehen davon, dass ein Impfstoff gegen das COVID-19 erst, wie viele „Experten“ behaupten, in ca. 18 Monaten zur Verfügung stünde, aber dann ohne weitere Prüfungen am Menschen verabreicht würde.
Was bedeutet denn ein solches ultimatives Impfgesetz? Dass jeder, der keine Immunität durch Impfung nachweisen kann, seine Grundrechte verliert? Niemand hat etwas gegen Impfungen, die auf Freiwilligkeit beruhen, wenn die Menschen auch über die Risiken der Impfzusatzstoffe (s. Link) aufgeklärt werden. Es geht allein um den Impfzwang. Es geht um das Recht, über den eigenen Körper zu bestimmen nach Art. 2 GG.
Der Vorstoß offenbart einmal mehr die Tendenz, die Corona-Krise zur Schaffung eines Überwachungsstaats zu missbrauchen und die Exekutive auf Kosten von Bürgerrechten zu stärken.